She can’t

Würge mich durch die Verordnungs- und Gesetzesänderungen zur Pflegefinanzierung. Habe dabei Verstehensschwierigkeiten und hoffe nun auf meine Gemeinde äh LeserInnen:
Art. 52a Organisationen der Physiotherapie
Organisationen der Physiotherapie werden zugelassen, wenn sie:
a. nach der Gesetzgebung des Kantons, in dem sie tätig sind, zugelassen sind;
b. ihren örtlichen, zeitlichen, sachlichen und personellen Tätigkeitsbereich festgelegt haben;
c. über das erforderliche Fachpersonal verfügen, das eine dem Tätigkeitsbereich entsprechende Ausbildung hat;
d. über Einrichtungen verfügen, die dem Tätigkeitsbereich entsprechen;
e. an Massnahmen zur Qualitätssicherung nach Artikel 77 teilnehmen, die ge-währleisten, dass eine dem Tätigkeitsbereich entsprechende, qualitativ hoch stehende und zweckmässige Physiotherapie erbracht wird.

Habe erfahren, dass die Tochter von M Couchepin Physiotherapeutin ist und er damit immerhin den Sinn derselben erkennt (war nicht immer so). Aber was meint Buchstabe b? Im nächsten Leben werde ich Juristin und denke mir auch solche Sachen aus – örtlich, zeitlich und auch sonstwo 😉

Autor: Pia Fankhauser

Nicht nur links denkend. Menschen, Politik, Medizin, Technik und das Leben beschäftigen mich.

7 Gedanken zu „She can’t“

  1. soll heissen: frau kann nicht mehr einfach wild und voller Tatendrang, aber ziel- und definitionslos vor sich hinarbeiten, wie wir das alle so zu tun pflegen. Sondern das muss gefälligst alles fein säuberlich definiert und endlich einmal von Grund auf richtig organisiert werden. Auf jeden Fall erst einmal ein Projekt erstellen lassen (Fachperson!) und auf keinen Fall einfach so weiterarbeiten, als ob nichts wäre. Wo kämen wir denn da hin? Am besten: erst mal einen Kredit aufnehmen (Einrichtungen, Fachpersonal, Qualitätssicherung und das Projekt wollen schliesslich anständig finanziert sein. Die Banken helfen bekanntlich gerne.)
    Aber ich bin ja keine Juristin.

  2. Wenn die Kantone Physio zulassen, werden sie wohl Kriterien anwenden, welche durch a)Bund und b) Santésuisse anerkannt werden, nehme ich an. Warum deshalb alle diese Zusätze?

  3. Was ist denn ein sachlicher Tätigkeitsbereich? Gibt es die Variante unsachlich? Oder sachlicher Untätigkeitsbereich? Philosophisch gehts bei der Physiotherapie nicht um eine Sache, sondern um den Menschen. Aber das meinte der Erfinder dieser Worte wohl nicht. Vielleicht kennt ihn jemand? Und könnte ihn fragen? Weiss auch nicht, wieso ich das Gefühl habe, es sei ein Mann. Könnte ja auch eine Frau sein. Die darf ruhig auch antworten. Unterdessen Dank an Ch. und L.!

  4. REPLY:
    und wann und wie. Warum wäre auch noch eine Frage 😉 Bei einer Vernehmlassung geht es darum, seine Meinung dazu zu äussern. Werde nun versuchen, mir eine halbwegs vernünftige zu bilden und dann auch zu kommunzieren. Dank an alle für eure freiwillige Mitarbeit. Werde fortan eine Blog-Vernehmlassung durchführen 😉 Wer jetzt Lust bekommen hat, sich mit der ganzen Pflegefinanzierung zu beschäftigen, kann das tun (www.admin.ch). Es geht um das KVG und die KVV.

  5. Ich verstehe ja dein Problem, Pia, bzw. verstehe nicht alle Gesetzestexte. Aber es sind doch die Politikerinnen und Politiker, nicht die Juristinnen und Juristen, welche diese Gesetze verabschieden, oder?

  6. REPLY:
    Eben. Nur: verstehen alle PolitikerInnen die Texte, die sie verabschieden? Wie sähe die Welt aus, wenn sie nur Gesetze verabschieden, die sie wirklich verstanden haben??

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