Impfungen gehen nicht digital

Seit Jahren setze ich mich für die Entwicklung des digitalen Impfpasses (gerne auch digitales/elektronisches „Impfbüechli“ genannt) ein. Aus meiner Sicht ist es eine Möglichkeit, den Nutzen der Digitalisierung im Gesundheitswesen auf einfache Weise zu erlernen. Eigentlich. Denn heute publizierte die Republik einen Beitrag über massive Sicherheitslücken bei meineimpfungen.ch Wer alles lesen will, hier: Wollen Sie wissen, womit Viola Amherd geimpft ist? – Republik

Das BAG ist involviert, aber eigentlich auch nicht. Sie würden meineimpfungen.ch „favorisieren“, über andere Lösungen wird nicht berichtet. Auf dem Flyer ist immerhin das Logo des BAG. Vor Corona hat dies auch niemanden interessiert, denn ob man gegen Tetanus oder Keuchhusten geimpft ist, schien niemanden zu interessieren. Es war für ÄrztInnen auch nicht einfach, sich für meine Impfungen zu registrieren und dann Impfungen zu validieren. Den Aufwand nahmen nicht viele auf sich. Die Verbreitung hielt sich bis zu Covid-19 in sehr überschaubarem Rahmen.

Dann aber kam Covid-19 und dann auch die Impfungen. Plötzlich wurden Impfungen quasi zum Pass für alles Mögliche. Exponentiell stieg das Interesse an einem Dokument, das belegen konnte, dass man geimpft ist. Zack, wollten alle, denen die Impfungen bisher gar nichts bedeutet hatten a) geimpft sein und b) einen entsprechenden Beleg dafür. In allen Medien wurde nun über die Sicherheitslücken bei meineimpfungen.ch berichtet. Der Schaden ist gross.

Noch grösser ist aber der Schaden beim elektronischen Patientendossier. Wenn schon bei den Impfungen, die ja potentiell gesunde Menschen betreffen, das Vertrauen zerstört wird, wie wird es dann beim elektronischen Patientendossier aussehen? Ausser vielen Versprechungen ist dort auch nicht viel zu finden. Es laufen Zertifizierungen….

Die Kantone sind für die Gesundheit verantwortlich. Die Kantone impfen in eigener Strategie. Wo sind die Kantone denn jetzt?

Zurück

Lange ist es her, dass ich hier das letzte Mal geschrieben habe. Viel ist geschehen. Bei mir, aber auch in der Welt.

Das Buch ist (noch) nicht zustande gekommen. Dafür bin ich Mitautorin des Leitfadens Physiotherapie in der Geriatrie geworden. Die kleinen Dinge zählen.

Das Corona-Jahr war anspruchsvoll und es ist aktuell nicht absehbar, wann wir wieder etwas wie Normalität haben werden. Nahe bei und in der Natur zu sein hat mir sehr geholfen. Lange Spaziergänge haben meinem Körper und meinem Geist die nötige Ruhe verschafft, sodass ich nun auch die dringend nötige Überarbeitung meines Blogs in Angriff nehmen konnte.

Gut möglich, dass es hier mehr Bilder als Texte geben wird.

neue Projekte

Nach so viel Abschlüssen gibt es zum Glück auch neue Projekte. Es freut mich sehr, dass ich – wenn alles gut läuft – Mit-Herausgeberin von Büchern in der Physiotherapie werde. In meinen beruflichen Anfängen stand der Journalismus im Vordergrund. Einige Zeit habe ich für die damalige Basler AZ Abend-Zeitung Artikel geschrieben und mein Wirtschaftspraktikum dort absolviert. Angesichts der sehr unregelmässigen Arbeitszeiten und der damals schon eher schlechten wirtschaftlichen Aussichten habe ich dann einen anderen Weg eingeschlagen. Geschrieben habe ich weiter: Leserinnenbriefe, Vorstösse, Edito, Blog, etc.

Nächste Woche reise ich also nach München und sehe dem Austausch über die Landesgrenzen hinweg mit Spannung entgegen.

Was aber ein sehr angenehmer Nebeneffekt ist: Dieser Blog ist wieder mein Wörter-Garten.

noch ein Abschluss

Nun gehört auch der Landrat für mich zur Vergangenheit. Nach drei Wochen Ferien und aktuellen Schul-Sommerferien, ist es noch nicht so spürbar, da keine Sitzungen stattfinden. Ich bezeichne mich mittlerweile als „teilpensioniert“und es gefällt mir gut so.
Kaum war ich aber wieder zuhause, hat mich eine Patientin auf einen Artikel in der Basler Zeitung aufmerksam gemacht, der am 28. Juni erschienen ist. Ich sei geküsst worden… also machte ich mich auf die Suche und fand ihn

Abschluss Landrat

Die Motion entstand aus der Rückmeldung einer Patientin und in Zusammenarbeit mit Georges Thüring. Dass sie überwiesen wurde, hat uns beide sehr gefreut. An dieser Stelle muss aber auch erwähnt werde, dass ohne den Landratspräsidenten Hannes Schweizer die Motion gar nicht behandelt worden wäre. Er hatte beantragt, die Motion von Position 52 der Traktandenliste nach vorne zu verschieben. Der Rat hat dies dann so akzeptiert.
Für erfolgreiche Vorstösse musste immer Einiges zusammenkommen. 50 waren es bei mir in 13,5 Jahren.
Zum Abschluss kann ich festhalten: ich habe versucht, etwas zu ändern. Das muss reichen.

Wo sind die Linden geblieben?

Wo sind die Linden geblieben?
Die Rückeroberung des öffentlichen Raumes durch die Zivilgesellschaft

Die Linde ist ein Baum des Volkes. Sie war beliebt und wurde verehrt als Dorflinde. Unter der Linde haben sich Alt und Jung getroffen, miteinander kommuniziert, getanzt und musiziert. Sie galt als Friedens- und Kommunikationsbaum. Reformator Martin Luther sagte: „Unter den Linden pflegen wir zu singen, trinken und tanzen und fröhlich zu sein.“
Der Lindenplatz war ein öffentlicher Raum. Heute sprechen wir oft von der Zivilgesellschaft, die per Definition Personen bilden, die sich im öffentlichen Raum treffen – wie damals unter der Linde.
Nur sind uns die Linden, bzw. der öffentliche Raum, abhandenkommen. Als Teil der Zivilgesellschaft fragen wir uns: Wo ist unser Raum geblieben?
Wir meinen nicht den staatlichen, verwaltungstechnischen öffentlichen Raum. Es geht um die nichtstaatliche Öffentlichkeit. Und verweisen darauf, dass alle drei Sektoren, der Staat, der Markt, wie die Zivilgesellschaft ein Recht auf ihren eigenen Raum haben. Die Privatsphäre (Familie) oder das Privateigentum sind bei uns ein hohes Gut, das wissen wir alle oder erfahren wir spätestens dann, wenn wir sie verletzen, bzw. entwenden. Auch die staatlichen Räume (Gebäude, National-und Kantonsstrassen u.a.) sind gut erkennbar und geschützt. Zu Recht.
Falls wir als Zivilgesellschaft existieren, müsste der öffentliche Raum auch sichtbar sein. Ohne diesen gibt es uns nicht. Wir haben uns auf die Suche gemacht und recherchiert bei: Allmendverwaltung, Zentrum öffentlicher Raum, Raumplanung, gesellschaftlicher Zusammenhalt etc. etc. Und ihn nicht gefunden. Egal wo wir hinkommen, ist der Raum durch die Beizen und Geschäfte kommerziell besetzt oder wir stehen vor der Tafel „Privat – kein Durchgang“.
„Geht doch auf den Barfi in BS oder auf den Bahnhofplatz in Liestal zum Parlieren, singen, trinken und tanzen“, riefen sie uns zu. Unter uns, haben Sie das einmal, wie das bei seinem eigenen Raum üblich ist, ohne Gebühren, Bewilligungen, Nutzungskonzepte versucht? Wenn ja, was haben Sie erlebt?

So unsere Bitte: Lieber Staat, bzw. Regierungen und lieber Markt, bzw. Aktionäre, gebt uns unsere Linden zurück. Sagt uns, wo sie stehen? Ladet uns ein, sie zu nutzen. Ihr werdet davon profitieren.

PS: Auf dem Münsterplatz in Basel hat man Ende des 19. Jahrhunderts die zehn Linden durch Kastanienbäume ersetzt. Man sagt, so habe alles begonnen – mit dem Verschwinden des öffentlichen Raumes. Wir vermuten dahinter eine Strategie der Obrigkeit, die Zivilgesellschaft an die lange Leine zu nehmen.

Text wurde verfasst von Jakob Clement und mir, zur Veröffentlichung vor der Weihnachtszeit. Nun dem Frühling angepasst! Mir wurde erzählt, dass es in Frenkendorf wieder eine Dorflinde gibt und auch andernorts werden sie vermehrt gepflegt. Hütet sie gut und belebt den Raum. Er ist wertvoll.

Abschluss und Neues

Am Montag traf sich das Komitee „Ja zum Bruderholzspital“ zum letzten Mal. Es war ein wunderbarer Sommer-Abend und wir waren uns einig, dass sich der Kampf gelohnt hat. Ohne das Komitee wäre die Spitalvorlage eine andere. Dass die Initiative abgelehnt wurde, im Laufental aber teilweise angenommen, lässt erahnen, wie schwierig die Diskussionen in den nächsten Jahren sein werden. Das Thema „medizinische Grundversorgung“ und wie sie gestaltet sein wird, wird uns alle weiterhin beschäftigen. Nach dem offiziellen Teil durften wir uns den kulinarischen Genüssen widmen, die von Hans Kummer und seiner Frau kreiert wurden. An dieser Stelle sei beiden herzlich gedankt! So gehen zwei Jahre intensiver Arbeit zu Ende.

Dieser Blog hat grosse Lücken, die mir sehr bewusst sind. Vier Tätigkeiten unter einen Hut zu bringen, erweist sich immer wieder als schwierig. Die (politischen) Sommerferien gaben mir die Gelegenheit, mich besser zu organisieren und auch von Verpflichtungen Abschied zu nehmen, für die es einfach nicht reicht.

Bis 2019 bleibe ich noch Landrätin und ich habe durchaus vor, diese Zeit engagiert für Menschen einzusetzen, die sonst nicht gehört werden.

Somit: auf eine Neues und Weiteres!

Bruderholzinitiative vor der Abstimmung

Die Bruderholzinitiative kommt bald zur Abstimmung. Die Unterlagen dazu sind verschickt. Zeit also, die Argumente dafür noch einmal kurz darzulegen.

Ich arbeite seit 20 Jahren im Leimental als Physiotherapeutin und darf von mir behaupten, dass ich sehr wohl an Innovation und Weiterentwicklung der Medizin interessiert bin.

Meine Vorstösse zu Palliative Care (nach 8 Jahren beantwortet) und zu ehealth (seit 2013 bwz. 2015 nicht beantwortet) zeigen dies auf. Bei diesen beiden Themen hat der Kanton kein Leadership. Bei ehealth verlässt man sich auf Basel und Palliative Care ist in der ganzen Spitaldiskussion kein Thema.

Wenn Regierungsrat Weber im heutigen Interview in der Basler Zeitung sagt:

Falls es dann eine stationäre Behandlung braucht, kann man ihn nach Basel oder Liestal bringen oder er entscheidet sich für ein anderes Spital in der Region

Verschweigt er, dass der Transport natürlich extra anfällt. Sind ja auch zusätzliche Aufwendungen und auch zusätzliche Belastungen für die Patientinnen und Patienten.

Nächstes Zitat aus dem selben Interview:

Die Initianten suggerieren zudem, dass das Bruderholz günstig sei. Dieses hat aber die zweithöchste Baserate gleich hinter dem Unispital. Das heisst, dass alle anderen Spitäler in der Region günstiger sind als das Bruderholz.

Die Baserate ist Verhandlungssache der Spitäler und der Versicherungen, also ein Marktwert. Der Eigentümer der Spitäler sollte eigentlich froh sein um diesen Wert, zumal er als Regierungsrat diesen Tarif auch noch genehmigt.

Die Initianten suggerieren nicht, dass das Spital Bruderholz günstig sei, da es dies gar nicht mehr gibt. Es gibt ja nur noch den Standort Bruderholz des Kantonsspitals Baselland (KSBL). Dieses Spital (mit drei Standorten, die 2012 fusioniert wurden!) zahlt dem Kanton Baselland übrigens jedes Jahr 2,5 Mio. an Baurechtszinsen und über 2 Mio. an Darlehenszinsen (nachzulesen hier auf Seite 13) Etwas, was die anderen Spitäler nicht tun müssen.

Die Initiantinnen und Initianten sind aber dezidiert der Meinung, dass eine gesicherte Grundversorgung, die sich eben nicht daran orientiert, dass ein öffentliches Spital vor allem Gewinn generieren muss, sowohl günstig als auch für die meisten Patientinnen und Patienten medizinisch richtig und wichtig ist. Daher haben wir auch die Unterstützung von medizinischen Fachpersonen. Die übrigens immer dann bereit stehen, wenn Unfall und Krankheit dies erfordern.

Interessanterweise ist in derselben Basler Zeitung ein Zitat von Roland Bingisser, Chefarzt des Notfallzentrums des Uni-Spitals, zu lesen. Darin steht, dass:

bis zur Eröffnung des Klinikums 2 im 2026 auch auf dem Bruderholz eine 24-Notfallversorgung mit Spitalinfrastruktur im Hintergrund stattfinden soll

Damit gibt er zu, dass es eine 24-Notfallversorgung zusätzlich zu Basel braucht. Aber auch in Laufen gibt es einen Bedarf, denn auch im Bezirk Laufen nimmt die Bevölkerung zu.

 

Es gilt: Grundversorgung im ganzen Kanton sichern und daraus gute, patientengerechte Modelle entwickeln. Darum Ja zur Bruderholzinitiative.

Smarter Baselbiet

Deponien und Laufental – darüber sollen wir in zwei Wochen abstimmen. Soll der Aushub der (intensiven) Bautätigkeiten im Laufental abgelagert und damit zwei Quellen stillgelegt werden? Der Ausgang ist ungewiss. Was mich etwas verwundert, ist, dass ein Kanton, der viel für Innovationen (Inspiration for Business) und Life Science ausgibt, nicht in der Lage ist, über intelligente Lösungen nachzudenken. Wenn ein Haus gebaut wird, gibt es einen langen Planungsprozess. Zeit genug also, um zu überlegen, was mit dem Aushub gemacht werden soll.

Das „cradle to cradle“-Prinzip (zu dt. „Wiege zu Wiege“) besteht daraus, die Prozesse in einem Kreislauf zu planen. Aushub besteht aus diversen Stoffen wie Humus, Lehm, Steine etc. In früheren Zeiten wäre es undenkbar gewesen, dies weit weg zu deponieren. Damit auch noch Quellen stillzulegen, weil es ja „noch andere“ hat, ist vom ökologischen Standpunkt sehr bedenklich. Es sollten also smarte Lösungen gefunden werden.

Damit dafür Zeit bleibt stimme ich Nein zum Richtplan.

Replik

Nachdem in der Schweiz am Sonntag vom 18. September unter dem Titel „SVP-Komitee“ über die Initiative „Ja zum Bruderholzspital“ geschrieben wurde, schrieb ich folgenden Text an die Redaktion:

Replik zu Schweiz am Sonntag vom 18. September 2016

Das Initiativ-Komitee verwahrt sich dagegen, ein parteipolitisch zusammengesetztes Gremium zu sein. Vielmehr stehen die Fragen der medizinischen Versorgung aus Sicht der Fachpersonen und der Patienten im Vordergrund.

Ebenso ist das Unterstützungskomitee, das mittlerweile auf 70 Personen angewachsen ist, nicht „parteigebunden“, sondern es sind Menschen, die sich Sorgen um das Weiterbestehen der Grundversorgung machen. All dies entgegen dem Trend, die gewinnorientierte Bewirtschaftung der Krankheiten immer weiter zu treiben. Die Bevölkerung des Baselbiets besteht nicht aus „Fällen“, die die Erreichung der Fallzahlen garantieren sollen, sondern aus Menschen, die bei Krankheit rasch wieder genesen wollen. Das tun sie am besten bei Fachleuten, die gut ausgebildet noch Zeit und Energie für die Behandlungen haben.

Für das Initiativkomitee:

Pia Fankhauser, Landrätin, Oberwil, 21.9.16

Es wurde mir per Mail zugesichert, dass dieser Text als Leserbrief erscheinen würde. Was aber geschah? Am 24. September erschien unter dem Titel „Poker um das Bruderholzspital“ ein Teil eines Satz im folgenden Absatz

Feindbild Privatspitäler
Den Konflikt müssen die Initianten mit Weber austragen, ihren eigentlichen Widerpart sehen sie allerdings bei den Privatspitälern. Dort würden immer weitere Kapazitäten geschaffen. SVP-Politiker Steffen sagt: «Die Gesundheitsdirektoren müssten die Privatspitäler über die Spitalliste begrenzen.» Er trifft sich damit mit SP-Landrätin und Komiteemitglied Pia Fankhauser. Sie stellt den überparteilichen Kampf für das Bruderholzspital «dem Trend entgegen, die gewinnorientierte Bewirtschaftung der Krankheiten immer weiter zu treiben».

Nun, die neuen Medien geben mir immerhin die Möglichkeit, dies auf meinem Blog richtigzustellen. Bei all den vielen Interessen, die rund um ein Spital bestehen, ist die Rollenklärung eine wichtige. Ein überparteiliches  Initiativ-Komitee bleibt es auch in schwierigen Zeiten. Unsere gemeinsamen Ziele sind die Sicherung der Grundversorgung für die gesamte Bevölkerung sowie die Aus- und Weiterbildung der medizinischen Grundversorger. Übrigens gemäss Initiativtext an allen drei Standorten des KSBL (Liestal, Bruderholz, Laufen).

Hund statt Facebook

In meinem Bekanntenkreis nimmt die Hundezahl stetig zu. Am Morgen kann man die halbe Nachbarschaft mit ihren Hunden in sehr unterschiedlichen Grössen antreffen. Der online Kontakt über Facebook, Twitter und anderes scheint die Beziehung zu Menschen eher nicht zu vereinfachen. Da bietet sich ein Hund geradezu an, der läuft (meist) nicht weg und äussert sich nirgends negativ. Hunde lästern nicht, die wollen fressen, sich bewegen, schlafen und sind anhänglich auch wenn man die gesellschaftlichen Ziele eventuell nicht ganz erreicht. Nicht zu vergessen: sie hören zu (machen allerdings nicht immer das, was sie sollten – ein Detail).

 

Es geht wohl nicht mehr lange und in der Stadt Basel werden in der ansonsten eher leeren Innenstadt Hundecafés, Hundecoiffeure und anderes entstehen. Gegen Bewegungsmangel und Vereinsamung wirken Hunde so, dass sie eigentlich von Krankenkassen bezahlt werden müssten. Wie wäre es mit der Übernahme der Hundesteuer? Ich warte da auf entsprechende Angebote, denn schliesslich gibt es die entsprechende Werbung bereits (man achte auf den Hund!). Eventuell lässt sich der Hund ja so dressieren, dass er auch ohne menschliche Begleitung aber mit dem Schrittzähler eine Runde macht?

 

Selber habe ich keinen Hund, habe aber eine gute Beziehung zu den Hunden R., L. und G. und ich überlege mir Hunde-Sharing mit einer Freundin. Keine politischen Vorstösse bis jetzt.

 

 

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Graffiti aus Malmö, aufgenommen 2015

Raumplanung zur Gesundheitsförderung

Ich verbrachte einige Tage in Wien am ECSS-Kongress. Der Kongress für Sportwissenschaften beschäftigt sich auch mit Themen der Aktivität der Bevölkerung. Dabei ragte das Referat von Fiona Bull heraus, die auf spannende Weise den Zusammenhang zwischen körperlicher Aktivität und der Stadt- bzw. Raumplanung erläuterte.
Referat Urban Environment – key determinant in promoting active living

Eigentlich weiss man über das Thema genug, nur werden Fussgehende und Velofahrende bei uns noch meist als Störenfriede der rollenden motorisierten Wirtschaft empfunden und nicht als Bewegungsmenschen, die Gesundheitskosten sparen. Es braucht keine teuren Massnahmen, aber Sicherheit und etwas Natur, damit Menschen zum Bewegen oder in der Stadt zum Flanieren motiviert werden.

Es wäre sehr zu begrüssen, wenn die Forschung in diesem Gebiet denselben Stellenwert geniessen würde, wie die pharmazeutische Forschung. Bin da nicht gerade optimistisch.

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Bedingungsloses Grundeinkommen

Bin dafür!

Mein heutiger (Arbeits)-Tag verdeutlicht meine Gründe:
1. Arbeit zuhause, Grundlagen lesen für Politik = bezahlt? Wohl über die Grundentschädigung Landrat.
2. Patientin behandelt = bezahlt, Geschäft 1 (Einzelunternehmen)
3. Sitzung Gemeinnützige Institutionen = nicht bezahlt, da ehrenamtlich
4. Vernehmlassung schreiben = nicht bezahlt, da Parteiaufgabe
5. diverse Korrekturen an Texten = bezahlt, da Mandat von Verband
6. Teilnahme an Generalversammlung = bezahlt, da Mandat von Verband

und nun? Wer entscheidet nun, was bezahlte Arbeit ist oder nicht? Dazu kommt übrigens noch, dass die diversen bezahlten Arbeiten zwar alle AHV-pflichtig sind, aber nicht Pensionskassen-relevant. Mein Arbeitsmodell ist übrigens nicht so selten. Oft wechseln sich Anstellungen mit Selbständigkeit mit Ehrenamtlichkeit. Mit der Flexibilisierung und der Digitalisierung werden in Zukunft Arbeitsmodelle noch vielfältiger. Versicherungstechnisch lässt sich dies kaum mehr verfolgen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde vieles klären. Wir verwenden aktuell sehr viel Zeit und Geld darauf festzustellen, weshalb jemand wieviel arbeiten soll/kann mit einer Definition von Arbeit, die nur von bezahlter Arbeit ausgeht.

Die vom BSV veröffentlichte Info-Grafik hier: info grafik bge

Bei der Grafik kann man sich fragen, weshalb es unbedingt als Beispiel die HausFRAU sein musste. Gäbe ja durchaus andere Beispiele (siehe oben).

Die Verfassung und ihre Initiativen

Nach einem intensiven Gespräch mit einem Befürworter dieser „Durchsetzungsinitiative“ musste ich erkennen, dass etwas in die Verfassung zu schreiben offenbar als das Mass aller politischen Dinge gilt. Wir kennen in der Schweiz auf Bundesebene nur die Verfassungsinitiative, was mich zur Frage führte, wer eigentlich weiss, was in der Verfassung steht. Eine kleine Umfrage zeigte, dass hier durchaus noch Bildungsbedarf besteht. Im Sinne eines Projektes werde ich mich nun Stück für Stück hier durch die Verfassung arbeiten.

Artikel 1: Allgemeine Bestimmungen
Das Schweizervolk und die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft.

Art. 2 Zweck
1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.
2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.
3 Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern.
4 Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.

Art. 3 Kantone
Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.

Art. 4 Landessprachen
Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.

Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns
1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.
2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.
3 Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.
4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.

Art. 5a Subsidiarität(1)
Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten.
(1) Angenommen in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004 (Finanzausgleich), in Kraft seit 1. Jan. 2008 (BB vom 3. Okt. 2003, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 7. Nov. 2007 – AS 2007 5765; BBl 2002 2291, 2003 6591, 2005 951).

Art. 6 Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung
Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.

Aus aktuellem Anlass (Gotthard-Röhre) noch dies:

Art. 84 Alpenquerender Transitverkehr
Der Bund schützt das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs. Er begrenzt die Belastungen durch den Transitverkehr auf ein Mass, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume nicht schädlich ist.
2 Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie unumgänglich sind. Sie müssen durch ein Gesetz näher bestimmt werden.
3 Die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Umfahrungsstrassen, die Ortschaften vom Durchgangsverkehr entlasten.

Dazu gibt es noch Übergangsbestimmungen:

Übergangsbestimmung zu Art. 84 (Alpenquerender Transitverkehr)
Die Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene muss zehn Jahre nach der Annahme der Volksinitiative zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr abgeschlossen sein.

Die Alpeninitiative wurde übrigens am 20. Februar 1994 (!) angenommen.

Leider konnte ich weder den Befürworter der SVP-Initiative, noch die Befürworterin der 2. Gotthard-Röhre überzeugen. Ich werden ihnen wohl eine gedruckte Ausgabe der Bundesverfassung schicken.

So viel Nein war selten

Nein, ich will keine 2. Röhre durch den Gotthard. Wozu auch?
Nein, ich will keine Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren aus Steuergründen.
Nein, ich will ganz sicher keine sogenannte „Durchsetzung“ von etwas, was ich schon vor Jahren abgelehnt habe. Die Ausschaffung bzw. die Ausweisung von Ausländern gibt es schon . Gerichte sind demokratisch zusammengesetzt, damit sie nicht eine parteipolitische Beurteilung vornehmen, sondern eine juristische. Die SVP stellt übrigens viele Richter und wir im Baselbiet hatten gerade den Kampf zwischen FDP und SVP um das Kantonsgerichts-Präsidium. Man muss sich schon fragen, weshalb, wenn doch „die Richter“ nie das tun, was sie offenbar sollten.
Dafür ein JA zur Spekulationsstopp-Initiative. Aus meiner Sicht könnte man den Spekulationsstopp auch auf andere Gebiete ausdehnen. Aber das wäre wieder eine neue Initiative…