Der Verkauf eines Spitals

Die drei Standorte des Kantonsspitals Basel-Landschaft gehören nicht Regierungsrat Weber, auch nicht dem Verwaltungsratspräsidenten und auch nicht dem CEO. Als öffentlich-rechtliche Anstalt gehört das KSBL dem Kanton und damit der Bevölkerung. Nicht, dass man dies so leben würde. Regierungsrat Weber verkündet die Umwandlung des Bruderholzspitals (eigentlich eine Klinik für Akutsomatik und Rehabilitation) in eine Tagesklinik. Zwar erst 2020 oder so, aber er weiss ganz genau, dass er mit dieser Ankündigung das Spital zum Verkauf freigibt. Die diversen Privatkliniken können sich ob der steigenden Fallzahlen bereits die Hände reiben. Denn eine Klinik, die eine gute Auslastung hat, hat viel Potenzial, das verteilt werden kann. Dazu kommt, dass noch das Land an bester Wohnlage verkauft werden kann. Sozialwohnungen wird es wohl eher nicht geben.
Ganz elegant wird der Regierungsrat damit verkünden können, dass die finanziellen Probleme gelöst sind. Das Tafelsilber ist dann zwar verkauft, aber was solls?

Zu klären wäre jetzt nur noch, wo die Ausbildungsplätze bleiben und wo die berühmte Forschung stattfinden soll. Und wie eigentlich der Einfluss auf die Versorgung stattfinden soll, wenn die Patienten und Patientinnen des Leimentals alle in der Stadt behandelt werden? Mit Kosten übrigens, die wir nicht mitbestimmen. Die Tarifgenehmigung erfolgt durch den Regierungsrat Basel-Stadt.

Es ist der geplante Abstieg von der Super League in die Challenge League, wenn Ärzten keine Perspektiven mehr erhalten und mit ihnen auch das ganze Fachpersonal sich einen Arbeitsort sucht, wo sie mehr Wertschätzung erfahren. Mit Innovation und Aufbruch hat das überhaupt nichts zu tun.

Spitalkosten #FinanzenBL

Die berühmten Fallkostenpauschalen rechnen sich so:
Base rate (Basispreis) x Cost weight (Fallschwere, Kostengewicht) = Fallkosten pro Patient im Spital

Kosten des Kantons: 55 % der Fallkosten im Spital x

Problem 1: Die Base rate ist Verhandlungssache zwischen den Krankenkassengruppen (Tarifsuisse und HSK) und dem jeweiligen Spital. Der Regierungsrat genehmigt Tarife oder auch nicht. Er setzt erst fest, wenn sich die Verhandlungspartner nicht einigen konnten, damit überhaupt gerechnet werden kann. Das KSBL hat einen Vertrag mit HSK, aber nicht mit Tarifsuisse. Es drohen Rückzahlungen des KSBL Rückstellungen gibt es keine. Der Kanton kann dies aber nicht übernehmen, da es sich um eine verselbständigte Institution handelt. Was Tarifsuisse im Moment bezahlt, entzieht sich meiner Kenntnis

Problem 2: die Fallschwere, also unter welcher Krankheit ein Patient oder eine Patientin leidet, entzieht sich völlig den Sparbemühungen von Politikerinnen. Wenn jetzt also lauthals verkündet wird, was sich alles einsparen liesse, wenn die Base rate sinken würde, wäre dies nur unter Annahme derselben Fälle möglich. Eine Welle von z.B. schweren Lungenentzündungen oder bakteriellen Infektionen wirft alles wieder über den Haufen. Ganz besonders, wenn diese alle im Uni-Spital behandelt würden (siehe unten)

Problem 3: Die Base rate des Bethesda-Spitals wird von Basel-Stadt genehmigt. Ansonsten: siehe oben. Der Kanton Baselland bezahlt also ab 2016 55 % der Kosten an das Bethesda-Spital und hat dafür 0 Einnahmen für die eigene Frauenklinik, wenn das wirklich so umgesetzt wird. Zumal es nicht nur um Geburten geht, sondern um die ganze Frauenklinik, d.h. inklusive Brustkrebs-Behandlung und Beckenbodenzentrum etc. Die Mehrheit der alten Menschen sind Frauen…Was hat eigentlich das KSBL dafür bekommen?

Die von HSK ausgehandelten Basispreise sind folgende: Bethesda-Spital: 9690 Franken, Uni-Spital Basel 10430 Franken, KSBL 10100 Franken. Man rechne nun wer mit welcher Krankheit wohin gehen soll.

Spitalmarkt

Unsere Kantonsverfassung sagt unter Paragraph 111 zu Gesundheit folgendes:

Der Kanton

….

2 Er führt medizinische Anstalten, beaufsichtigt die privaten Kliniken und koordiniert das Spitalwesen.
3 Kanton und Gemeinden stellen in Zusammenarbeit mit Privaten die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher. Die Gemeinden fördern die örtliche Haus- und Krankenpflege.
4 Der Kanton sorgt für die Ausbildung von Spitalpersonal, beteiligt sich an der medizinischen Lehre und ordnet die Ausübung der Heilberufe.

und im Spitalgesetz unter Paragraph 19

1 Der Landrat übt die Oberaufsicht über die Unternehmen aus.

Mit der Verselbständigung und der Fusion wollte man damals die drei Spitäler fit machen für den Wettbewerb. Während man also Schwerpunkte und tolle Strategien für den Gesundheitsmarkt entwickelte, musste die Medizin ja weiter funktionieren. Die Notfallstationen mussten alle aufnehmen, die da kamen und eigenartigerweise kamen Patienten und Patientinnen mit allen möglichen nicht vorhersehbaren Diagnosen. Grundsätzlich ist die Aufgabe der Politik, die Gewährleistung von medizinischen Leistungen für alle zu garantieren. Gute Medizin wäre das Ziel. Diese bedingt gute Arbeitsbedingungen für das Personal und natürlich gute Behandlungen für die Patienten. Die Einführung der Fallkostenpauschalen (nicht besonders hinterfragt in der Politik) hat nicht zu der Verbesserung der Medizin geführt. Vielleicht der Finanzen, aber nicht einmal das ist gesichert.

Morgen werden im Landrat diverse Vorstösse eingereicht, in fast jeder Tageszeitung sind der CEO und der VR-Präsident ein Thema. Ohne Ärztinnen und Pflegende ist aber jede Strategie nutzlos. Rasche Hilfe ist gefordert, denn nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative dürfte die Personalrekrutierung nicht einfacher werden. Es braucht also ein klares Bekenntnis der Politik. Ich danke allen, die in den kantonalen Kliniken auch weiterhin Tag für Tag gute Arbeit leisten.