Die Verfassung und ihre Initiativen

Nach einem intensiven Gespräch mit einem Befürworter dieser „Durchsetzungsinitiative“ musste ich erkennen, dass etwas in die Verfassung zu schreiben offenbar als das Mass aller politischen Dinge gilt. Wir kennen in der Schweiz auf Bundesebene nur die Verfassungsinitiative, was mich zur Frage führte, wer eigentlich weiss, was in der Verfassung steht. Eine kleine Umfrage zeigte, dass hier durchaus noch Bildungsbedarf besteht. Im Sinne eines Projektes werde ich mich nun Stück für Stück hier durch die Verfassung arbeiten.

Artikel 1: Allgemeine Bestimmungen
Das Schweizervolk und die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft.

Art. 2 Zweck
1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.
2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.
3 Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern.
4 Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.

Art. 3 Kantone
Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.

Art. 4 Landessprachen
Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.

Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns
1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.
2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.
3 Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.
4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.

Art. 5a Subsidiarität(1)
Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten.
(1) Angenommen in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004 (Finanzausgleich), in Kraft seit 1. Jan. 2008 (BB vom 3. Okt. 2003, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 7. Nov. 2007 – AS 2007 5765; BBl 2002 2291, 2003 6591, 2005 951).

Art. 6 Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung
Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.

Aus aktuellem Anlass (Gotthard-Röhre) noch dies:

Art. 84 Alpenquerender Transitverkehr
Der Bund schützt das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs. Er begrenzt die Belastungen durch den Transitverkehr auf ein Mass, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume nicht schädlich ist.
2 Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie unumgänglich sind. Sie müssen durch ein Gesetz näher bestimmt werden.
3 Die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Umfahrungsstrassen, die Ortschaften vom Durchgangsverkehr entlasten.

Dazu gibt es noch Übergangsbestimmungen:

Übergangsbestimmung zu Art. 84 (Alpenquerender Transitverkehr)
Die Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene muss zehn Jahre nach der Annahme der Volksinitiative zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr abgeschlossen sein.

Die Alpeninitiative wurde übrigens am 20. Februar 1994 (!) angenommen.

Leider konnte ich weder den Befürworter der SVP-Initiative, noch die Befürworterin der 2. Gotthard-Röhre überzeugen. Ich werden ihnen wohl eine gedruckte Ausgabe der Bundesverfassung schicken.

So viel Nein war selten

Nein, ich will keine 2. Röhre durch den Gotthard. Wozu auch?
Nein, ich will keine Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren aus Steuergründen.
Nein, ich will ganz sicher keine sogenannte „Durchsetzung“ von etwas, was ich schon vor Jahren abgelehnt habe. Die Ausschaffung bzw. die Ausweisung von Ausländern gibt es schon . Gerichte sind demokratisch zusammengesetzt, damit sie nicht eine parteipolitische Beurteilung vornehmen, sondern eine juristische. Die SVP stellt übrigens viele Richter und wir im Baselbiet hatten gerade den Kampf zwischen FDP und SVP um das Kantonsgerichts-Präsidium. Man muss sich schon fragen, weshalb, wenn doch „die Richter“ nie das tun, was sie offenbar sollten.
Dafür ein JA zur Spekulationsstopp-Initiative. Aus meiner Sicht könnte man den Spekulationsstopp auch auf andere Gebiete ausdehnen. Aber das wäre wieder eine neue Initiative…

Ja zur Grundversorgungs-Initiative

Wieso ich Mitglied des Initiativkomitees „Ja zum Bruderholzspital“ bin

– Öffentliche Spitäler heissen so, weil sie im Besitz des Kantons und damit der Bevölkerung sind. Dann muss diese Bevölkerung auch mal gefragt werden, wenn wesentliche Änderungen stattfinden. Beim letzten Mal als es um das ZAR ging, konnte die Bevölkerung nur tatenlos zuschauen.

– Spitalplanung kann nur stattfinden, wenn es noch funktionierende Spitäler gibt. Die katastrophale „Neuorganisation“ der Frauenklinik vom Bruderholz- zum Bethesda-Spital, die viel Frustration ausgelöst hat und immer noch auslöst, trägt nicht zum Vertrauen bei. Der Initiativtext stärkt die Grundversorgung und dazu gehört auch die Frauenklinik.

– Das angedachte Ambulatorium TOP (wieso müssen es eigentlich immer drei Buchstaben sein?) auf dem Bruderholz widerspricht der Aussage des Regierungsrates, dass es sich um ein ausgelagertes und also selbständiges Spital handle. Bei der Frauenklinik wird nicht interveniert, aber die Neupositionierung namens TOP wird schon auf allen Kanälen verkündet.

– Ich unterstütze ausdrücklich die gemeinsame Spitalplanung mit Basel-Stadt. Dazu braucht es eine gute Abdeckung der Grundversorgung. Die demografische Entwicklung fordert andere Betten, nicht kürzere Aufenthalte. Bewusst haben die Grauen Panther den Demografie-Bericht aufgeschaltet. Weshalb also nicht auch die Pflegeheime in die Planung einbeziehen? Und die ambulanten Grundversorger? Und was ist mit der neurologischen Rehabilitation?

– Wohin sollen all die Menschen in einer ökonomisierten Welt, die am Rande der Gesellschaft medizinische Hilfe benötigen?

– Die desaströse Personalpolitik führt zu Abgängen von Ärzten aber auch von anderem Personal. Das wäre schon schlimm genug. Aber Patienten verlieren damit ihre Kontaktpersonen, die sie teilweise über Jahre betreut haben. Damit gibt es übrigens auch keine Einnahmen mehr und die Spirale dreht sich munter abwärts. Wer glaubt denn ernsthaft, dass die TOP dann noch Patienten hat?

– Was ist eigentlich mit der Ausbildung im Spital? Ist diese noch sichergestellt? Wo sollen AssistenzärztInnen hin?

Das Initiativkomitee will eine Spitalversorgung für ALLE. Hinter dem stehe ich.

Der Verkauf eines Spitals

Die drei Standorte des Kantonsspitals Basel-Landschaft gehören nicht Regierungsrat Weber, auch nicht dem Verwaltungsratspräsidenten und auch nicht dem CEO. Als öffentlich-rechtliche Anstalt gehört das KSBL dem Kanton und damit der Bevölkerung. Nicht, dass man dies so leben würde. Regierungsrat Weber verkündet die Umwandlung des Bruderholzspitals (eigentlich eine Klinik für Akutsomatik und Rehabilitation) in eine Tagesklinik. Zwar erst 2020 oder so, aber er weiss ganz genau, dass er mit dieser Ankündigung das Spital zum Verkauf freigibt. Die diversen Privatkliniken können sich ob der steigenden Fallzahlen bereits die Hände reiben. Denn eine Klinik, die eine gute Auslastung hat, hat viel Potenzial, das verteilt werden kann. Dazu kommt, dass noch das Land an bester Wohnlage verkauft werden kann. Sozialwohnungen wird es wohl eher nicht geben.
Ganz elegant wird der Regierungsrat damit verkünden können, dass die finanziellen Probleme gelöst sind. Das Tafelsilber ist dann zwar verkauft, aber was solls?

Zu klären wäre jetzt nur noch, wo die Ausbildungsplätze bleiben und wo die berühmte Forschung stattfinden soll. Und wie eigentlich der Einfluss auf die Versorgung stattfinden soll, wenn die Patienten und Patientinnen des Leimentals alle in der Stadt behandelt werden? Mit Kosten übrigens, die wir nicht mitbestimmen. Die Tarifgenehmigung erfolgt durch den Regierungsrat Basel-Stadt.

Es ist der geplante Abstieg von der Super League in die Challenge League, wenn Ärzten keine Perspektiven mehr erhalten und mit ihnen auch das ganze Fachpersonal sich einen Arbeitsort sucht, wo sie mehr Wertschätzung erfahren. Mit Innovation und Aufbruch hat das überhaupt nichts zu tun.

Twittersommer mit Crowdfunding

Twitter ist in der Schweiz bei weitem nicht so verbreitet wie in anderen Ländern. Eigentlich wird es vor allem dazu benutzt, die 140 Zeichen nach irgend etwas abzusuchen, das sich medial verwerten lässt. Schade eigentlich, denn im englischen Sprachraum ist Twitter in der Wissenschaft eine gute Möglichkeit, Studien bekannt zu machen und Forschende so kennenzulernen. Hier bleibt man aber meist unter Gleichgesinnten, von Ausnahmen abgesehen (hatte mal eine gute Diskussion mit Luca Strebel, CVP).

Ebenso geht es dem Crowdfunding: es gibt durchaus erfolgreiche Projekte, die mit der Unterstützung von vielen über Internet gestartet werden konnten. Es ist aber immer noch ein schwieriges Pflaster und die grosse Begeisterung ist selten zu erreichen.

Diese Sommer versucht es Jürg Wyss mit seinem Projekt #wyssion: seit bald einem Monat sammelt er mit Hilfe von Twitter, LinkedIn etc. Spenden für sein Projekt. Eigentlich war ich nur auf der Indiegogo-Plattform, um für die Griechen zu spenden und stolperte dann über #wyssion. Das mit den Griechen wurde leider nichts (die Milliarde wurde nicht erreicht und ich erhielt meine Spende zurück…), so dass ich Geld übrig hatte. Dann passierte etwas sehr Spannendes: auf Twitter vernetzten sich die Unterstützenden und begannen, Dinge zu versteigern. Die Aktion lief gut, aber etwas unkoordiniert. Jürg Wyss startete deshalb am 10. August nochmals eine Auktion, die von morgens bis abends dauerte. Es muss ein sehr anstrengender Tag gewesen sein! Am Schluss gab es ein Ergebnis von 2000 Euro – ein Riesenerfolg.

Die Aktion dauert nun noch bis Freitag. Immer noch fehlen 5000 Euro. Hier nun der Aufruf an alle, die eben nicht auf Twitter sind und noch nie auf einer Crowdfunding-Plattform gespendet haben: versuchen Sie es. Ist ein gutes Gefühl und ein gutes Mittel, Menschen kennenzulernen. Ich habe Jürg Wyss vorher nicht gekannt, vielleicht werde ich ihn nie persönlich treffen. Spielt das eine Rolle?

Sommer in der Schweiz

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Es ist heiss. Das beste Getränk ist Eistee aus
– 1 Tasse starker Earl-Grey-Tee
– Saft einer Zitrone
– einem guten Gutsch Holunderblütensirup
– kaltes Wasser
umrühren, fertig. Wer es richtig kalt will, giesst es Eiswürfel im Glas.

So gekühlt, lässt sich manches analysieren. Zum Beispiel die vermeintlichen Unterbringungsprobleme von Flüchtlingen. Während der Kanton Aargau Zelte aufstellt (man stelle sich die Temperaturen darin vor), werden andernorts unterirdische Anlagen zur Standardunterbringung. Warum aber dutzende Gewerbeliegenschaften gleichzeitig leer stehen und wohl längst nicht alle sofort durch berühmte „Start-ups“ mit innovativen Life Sciences Produkten besetzt werden, könnte man doch in Betracht ziehen, diese für Menschen zur Verfügung zu stellen. Natürlich braucht es Anpassungen. Die Schweiz ist berühmt für ihre Katastrophenhilfe. Da könnte man ja annehmen, dass viel Wissen vorhanden ist, was sanitäre Anlagen etc. betrifft.

Eine Suche auf einem Immobilienportal ergab 62 Gewerbe-Treffer für Baselland und das Fricktal. Eine ganze Menge Quadratmeter. Nur so als Gedanke.

Spitalkosten #FinanzenBL

Die berühmten Fallkostenpauschalen rechnen sich so:
Base rate (Basispreis) x Cost weight (Fallschwere, Kostengewicht) = Fallkosten pro Patient im Spital

Kosten des Kantons: 55 % der Fallkosten im Spital x

Problem 1: Die Base rate ist Verhandlungssache zwischen den Krankenkassengruppen (Tarifsuisse und HSK) und dem jeweiligen Spital. Der Regierungsrat genehmigt Tarife oder auch nicht. Er setzt erst fest, wenn sich die Verhandlungspartner nicht einigen konnten, damit überhaupt gerechnet werden kann. Das KSBL hat einen Vertrag mit HSK, aber nicht mit Tarifsuisse. Es drohen Rückzahlungen des KSBL Rückstellungen gibt es keine. Der Kanton kann dies aber nicht übernehmen, da es sich um eine verselbständigte Institution handelt. Was Tarifsuisse im Moment bezahlt, entzieht sich meiner Kenntnis

Problem 2: die Fallschwere, also unter welcher Krankheit ein Patient oder eine Patientin leidet, entzieht sich völlig den Sparbemühungen von Politikerinnen. Wenn jetzt also lauthals verkündet wird, was sich alles einsparen liesse, wenn die Base rate sinken würde, wäre dies nur unter Annahme derselben Fälle möglich. Eine Welle von z.B. schweren Lungenentzündungen oder bakteriellen Infektionen wirft alles wieder über den Haufen. Ganz besonders, wenn diese alle im Uni-Spital behandelt würden (siehe unten)

Problem 3: Die Base rate des Bethesda-Spitals wird von Basel-Stadt genehmigt. Ansonsten: siehe oben. Der Kanton Baselland bezahlt also ab 2016 55 % der Kosten an das Bethesda-Spital und hat dafür 0 Einnahmen für die eigene Frauenklinik, wenn das wirklich so umgesetzt wird. Zumal es nicht nur um Geburten geht, sondern um die ganze Frauenklinik, d.h. inklusive Brustkrebs-Behandlung und Beckenbodenzentrum etc. Die Mehrheit der alten Menschen sind Frauen…Was hat eigentlich das KSBL dafür bekommen?

Die von HSK ausgehandelten Basispreise sind folgende: Bethesda-Spital: 9690 Franken, Uni-Spital Basel 10430 Franken, KSBL 10100 Franken. Man rechne nun wer mit welcher Krankheit wohin gehen soll.

Wenn das Baselbiet ein Restaurant wäre

oder sonst eine Unternehmung, dann hätte es einen Businessplan und eine Strategie. Da es aber ein Kanton ist mit vielen Aufgaben, die auch als Service Public bezeichnet werden, wird es ein wenig schwieriger. Gestern durfte die Öffentlichkeit erfahren, dass die Medienkonferenz des Regierungsrates nicht ein Sparpaket kommuniziert, sondern eine Strategie. Nun kann aber eine Strategie nicht nur aus Zahlen bestehen, sondern eigentlich müsste die Frage lauten: Was für ein Kanton wollen wir sein? Diese Frage wurde offenbar nie gestellt und damit auch nicht beantwortet. Oder irgendwie schon: ein Sparkanton. Ein Kanton streicht sich zusammen. Was aber ist wichtig, was soll – um beim Restaurant-Bild zu bleiben – auf der Speisekarte stehen? Welches sind die wesentlichen Punkte, damit man hier leben will? Wie ein Rasenmäher alle Leistungen zu kürzen, kann es einfach nicht sein.

So bleibt nur: Bumann, übernehmen Sie! Nur eines kann der Restauranttester in diesem Falle nicht: das Restaurant schliessen.

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Wieso Geschichte wichtig ist

Ursprünglich waren die Fallkostenpauschalen der Spitäler etwas ganz Anderes:

DRG wurden in den USA an der Yale-Universität von Robert Barclay Fetter und John Devereaux Thompson ab 1967 entwickelt. Sie wurden ursprünglich allerdings nicht als Vergütungssystem entwickelt, sondern als ein reines Patientenklassifikationssystem, das als Managementwerkzeug die Messung, Evaluierung und Steuerung der Behandlungen im Krankenhaus ermöglichen sollte.

Die heute verwendeten und entwickelten Lösungen wurden beispielsweise ab 1983 erstmals als prospektives Vergütungssystem und zur Erfassung der beanspruchten Vergütung im Medicare-Programm der USA eingesetzt (Accounting). In Australien wurde die erste Version 1992 im Bundesstaat Victoria freigegeben. Diese Fassung diente als Referenz für die Implementierung einer gleichartigen Lösung in Deutschland.

DRG dienten in den USA zunächst zur Klassifikation medizinisch ähnlicher Patientenkollektive, erst später wurden daraus Entgeltsysteme durch Hinterlegung mit der Bewertung des Schweregrades der Behandlung und dem Bezug auf die typischen Kosten. Es kam dadurch zur Verschiebung von Anteilen stationärer Leistungen zu ambulanten Leistungen. Die amerikanischen DRG der Health Care Financing Administration (HCFA) werden in voller Breite nur für die Bevölkerung über 65 Jahre, die durch das staatliche Medicare-Programm versichert ist, angewendet.

Das Konzept der DRG wurde ursprünglich von Fetter und Thompson ab 1967 auch zur Steuerung klinischer Dienste und zur Messung der Leistung und der Qualität der medizinischen Leistung entworfen. Der anfangs enthaltene Steuerungsaspekt (Scheduling) ist in allen heute international bekannten Lösungen verloren gegangen.

(aus Wikipedia)

Ein Blick zurück mit der Frage: Was hätte es werden sollen und was ist daraus geworden? würde nicht schaden. Eigentlich waren die DRG als Patientengruppen gedacht, denn nur, wenn man Gruppen medizinisch erkennt und erfasst, kann man die Qualität verbessern.

Natur gewinnt!

Mit der Natur ist es ja so eine Sache: mal gewinnt der eine, mal der andere.
Hier war es so, dass der Biber meine vor 7 Jahren gepflanzte Esskastanie in einer Nacht gefällt und dann gegessen (?) hat. Sie war einfach verschwunden. Übrig blieb nur ein Stumpf.
Aber die Kastanie trieb wieder aus. Mittlerweile habe ich sie mit einem Draht geschützt. Es gibt schliesslich noch andere Bäume für den Biber.
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Alltag analog

Bilder funktionieren ja immer am besten. Das kann jede Medienverantwortliche bestätigen. Titel und Bild – das ist der halbe Text. Den Rest liest ja kaum jemand mehr. Jede, die für Newsletter und andere Mitteilungen zuständig ist, weiss dies. So beherzige ich dies auch und fotografiere munter meinen Alltag:
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Dies ist die Post eines Tages, eines analogen, denn daneben gibt’s ja e-Mails, Twitter und anderes.
Werde also meine „Synapsen“ für „lockeres Denken“ „diagonal“ nutzen.

Menschenmedizin

Diese Woche stand das Gesundheitswesen bzw. das (Bruderholz)Spital wieder einmal im medialen Interesse. Basel-Stadt und Basel-Land wollen ihre Spitäler in eine gemeinsame Holding überführen. So weit so gut. Prima, finden viele. Endlich sind sie vernünftig geworden. Es gab dann noch einige Unstimmigkeiten wegen Verknüpfung mit dem Univertrag, aber sonst wenig Kritik. Nur die SP Baselland spielte den Spielverderber und veröffentlichte einen ganzen Fragekatalog
Zu den Fakten:
Basel-Stadt ist der Kanton mit den höchsten Krankenkassenprämien und zu vielen Betten. Basel-Land ist der Kanton mit dem Defizit, den steigenden Krankenkassenprämien und den falsch budgetierten Spitalkosten. Zudem ist BL noch der Kanton mit steigender Einwohnerzahl und einer starken Alterung .
Beiden Kantonen ist gemeinsam, dass sie die Spitäler ausgelagert haben und sie für die medizinische Versorgung der Bevölkerung zuständig sind.
Ich gehe davon aus, dass die Regierungsräte von Ökonomen beraten werden. Und von Kommunikationssprechern, die ihnen die Medienkonferenz organisiert haben. Anders ist es mir nicht erklärbar, dass entgegen den Zuständigkeiten die Regierungsräte quasi über zwei Stufen tätig werden und wirklich verkünden, dass das Bruderholzspital zu einer Tagesklinik umfunktioniert werden soll. Ist das nicht die operative Aufgabe der ausgelagerten Betriebe? Wie wäre das gewesen:
In einer Medienkonferenz wird verkündet, dass die Verwaltungsräte aller (!) ausgelagerten Spitäler den Auftrag erhalten, sich Gedanken zu einer Spital-Holding BS/BL zu machen und bis XXX ihre Stellungnahmen abzugeben haben. Dann wären die diversen Verwaltungsräte zu ihren CEOs gegangen und hätten das diskutiert. Dann wären auch die beiden Psychiatrischen Kliniken einbezogen worden.
Nun aber entsteht der Eindruck, dass es den Regierungsräten gar nicht um den Bedarf (Demografie siehe oben) der Bevölkerung geht, sondern nur um Projektmanagement. Nach dem ZAR (Zentrum für Akutgeriatrie und Rehabilitation) soll es nun TOP (Tagesklinik für operative und interventionelle Eingriffe) richten und immer ist es das Bruderholzspital, das einmal ganz geschlossen, woanders gebaut und dann zurück- und neugebaut wird. Gibt es wirklich einen Bedarf an Operationen? Ist nicht der Bedarf an Rehabilitation und Geriatrie grösser? Wo sind die Versorgungszahlen? Wie ist die Wahrnehmung von Bettenverknappung in der Winterzeit, wie sie im Text der Medizinischen Notrufzentrale in der aktuellen „Synapse“ der Ärztegesellschaft Baselland beschrieben wird?
Öffentliche Spitäler müssen für alle möglichen Epidemien eingerichtet sein, alle Katastrophen und viele nicht planbare Notfälle. Deshalb gibt es sie. Es geht um Menschen und Medizin. Für das Personal des Bruderholzspitals muss diese Medienkonferenz ein Schlag ins Gesicht gewesen sein. So zum Beispiel für die Frauenklinik (oder ist gebären ein „interventioneller Eingriff“??)
Der Begriff Menschenmedizin kommt übrigens von dieser Seite mit empfehlenswerten Gedanken

Gesundheitsnetzwerk Laufental

2009 habe ich bereits einmal über das damals revolutionäre Projekt „Gesundes Kinzigtal“ berichtet. 2014 habe ich dann Thomas Weber, Gesundheitsdirektor Baselland, darauf aufmerksam gemacht. Heute kann ich in der Basellandschaftlichen Zeitung lesen, dass er die Idee eines Gesundheitsnetzwerkes Laufental letztes Jahr lanciert habe. Aha.
Ganz wesentlich ist für eine Vernetzung der Gesundheitsdienste das Thema eHealth. Ohne Informatik geht in der heutigen Medizin gar nichts mehr. Wichtig ist dabei vor allem der Schutz dieser hochsensiblen Daten und die Anpassung der entsprechenden Gesetze. Deshalb habe ich 2013 einen entsprechenden Vorstoss eingereicht, der letztes Jahr an den Regierungsrat überwiesen wurde. Antwort? Keine. Deshalb habe ich nun einen weiteren geschrieben, denn wie immer ist der Kanton Baselland spät dran (man erinnere sich an die Auslagerung der Spitäler oder die Umsetzung der Pflegefinanzierung, ganz zu schweigen von der Strategie zu Palliative Care etc.)

Während in den meisten Kantonen Projekte bereits laufen, wartet Baselland. Worauf ist nicht ganz klar.
Hier die Motion, die am 21.5. eingereicht wird:

Erarbeitung einer kantonalen eHealth-Strategie – für eine koordinierte und vernetzte Gesundheitsversorgung im Kanton Baselland

Am 21.3.2013 habe ich die Motion „Schaffung Rechtsgrundlagen für Pilotprojekte zur Erprobung des elektronischen Patientendossiers (IDG und Gesundheitsgesetz)“ eingereicht, die am 22. Mai 2014 diskussionslos überwiesen wurde. Das Thema eHealth taucht dann wieder in der Medienpräsentation des Regierungsrates vom 10. Dezember 2014 unter „Innovationsförderung“ auf. Ansonsten sind keine Aktivitäten in diesem Bereich auszumachen.

Bereits heute zeigen verschiedene Projekte mögliche Anwendungsbeispiele für eHealth. In den Kantonen Genf, St. Gallen und Tessin laufen diese schon seit Jahren. Neben dem elektronischen Patientendossier gibt es Zuweiserportale. Über diese können registrierte medizinische Gesundheitsfachpersonen freigeschaltete Patientendaten einsehen. Zur Verfügung stehen dabei zum Beispiel Austrittsberichte und die Medikation. Acht Verbände des Gesundheitswesens erarbeiten aktuell in der IPAG EPD (Interprofessionelle Arbeitsgruppe elektronisches Patientendossier) die dafür nötigen Anforderungen.

Die Erarbeitung einer eHealth-Strategie soll dazu beitragen, dass der Kanton frühzeitig eine Koordinationsfunktion zwischen den Akteuren übernimmt, so dass eine rasche und praxisnahe Umsetzung der nationalen Vorgaben erfolgen kann. Das EPDG tritt voraussichtlich 2017 in Kraft. Danach sieht das EPDG für eine Übergangsfrist von drei Jahren eine Anschubfinanzierung durch Bund, Kantone und Dritte vor, um die Umsetzung zu erleichtern. Damit auch der Kanton Baselland von der Anschubfinanzierung profitieren kann, ist es notwendig, dass die nötigen Massnahmen (z.B. gesetzliche Anpassungen, verbindliche Standards) rechtzeitig getroffen werden.

Der Regierungsrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um die koordinierte und vernetzte Gesundheitsversorgung im Kanton Baselland sicherzustellen. In einem ersten Schritt soll unter Einbezug der Leistungserbringer eine kantonale Strategie „eHealth“ erarbeitet werden. Dies unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben aus dem elektronischen Patientendossiergesetz (EPDG) und den Empfehlungen des nationalen Koordinationsorgans „eHealth Suisse“.

Beratungshonorare bekomme ich übrigens keine.

Gerecht – sozial – mutig

Das ist das linke Wahlprogramm, vor dem sich die bürgerliche Mehrheitsregierung Baselland offenbar dermassen fürchtet, dass sie die SP aus dem Regierungsrat haben will. Da wird zwischen „bürgerlich“ und „links“ unterschieden, als ob nicht die Linken sich als allererstes für die Bürgerinnen und Bürger einsetzen würden, während sich die „bürgerliche“ Regierung lieber mit der offenbar hilfsbedürftigen Wirtschaft beschäftigt. Die CVP-Leitung ist so verunsichert, dass sie mit der SVP paktiert, damit das Soziale in ihrer eigenen Partei nicht überhand nimmt (oder wie soll man das sonst verstehen?). Der Staat muss nur effizient zu Tode gespart werden, dann können die Unternehmen wie das Kantonsspital gewinnbringend an börsenkotierte Unternehmen verkauft werden. Die Versorgung wird man sich dann wieder teuer einkaufen können und damit ist der Wirtschaft wieder geholfen. So sieht die Zukunft bei einer weiterhin bürgerlichen Regierung aus.

Der Richtungswechsel findet nur mit Bewegung statt. Deshalb braucht es die mutige Sozialdemokratie.

Betonpflege

Gerne wird über die enormen Kosten in der Alterspflege geklagt, von „Lasten“ wird da gerne geschrieben, unter denen Gemeinden und Kantone so zu leiden haben. Spitex oder Pflegeheime werden immer teurer, weil wir – auch so ein Unwort – „überaltern“. Der Kanton Baselland altert noch schneller, so konnte ich kürzlich auf einer Präsentation lesen. Offenbar werden wir jeden Tag um zwei Tage älter (Ironie). Es geht natürlich um die Statistik, die ausweist, dass der ANTEIL der älteren Menschen an der Bevölkerung wächst. Eigentlich erfreulich, dass wir alt werden können, meist mobil und an der Gesellschaft beteiligt. Die Älteren nehmen häufiger an Abstimmungen teil, lesen noch Zeitung, engagieren sich in Vereinen und schauen zueinander und zu Enkeln oder sogar Urenkeln. Man könnte sich darüber freuen. Tut man aber nicht. Weil die Pflege kostet und die Wahrscheinlichkeit, Pflege in Anspruch nehmen zu müssen, mit dem Alter steigt. Eigentlich sind es die letzten zwei Jahre eines Lebens, die teuer sind. Aber es wird lieber über die „Last der Alten“ geschrieben.
Was aber nicht beklagt wird, sind die Investitionen in Bauten. Pflegeheime werden gerne eingeweiht, umgebaut, wieder saniert und umgebaut. Millionen werden da zur Verfügung gestellt, auch der Kanton beteiligt sich daran. Nicht mehr aber an der Pflege, die eigentlich ja der Grund für das Gebäude ist. Die Pflege hat es deshalb so schwer, weil sie nur Leistungen und keine Gebäude verrechnen kann. Nichts wird da eingeweiht, kein Architekt ist da gefragt. Keine Eröffnung. Nur Pflege – jeden Tag. Dienstleistungen können nicht abgeschrieben werden, sie fallen ständig an, nachts und am Sonntag. Erst wenn Hilfe benötigt wird, Mutter oder Vater Pflege brauchen, kommt die Einsicht, wie wichtig eine gute Pflege ist.

Fragen sich die Medien manchmal, wie es bei ihren älter werdenden Leserinnen so ankommt, wenn sie über sich als „Last“ lesen müssen? Weder Landwirtschaft, noch Bildung oder öffentlicher Verkehr tragen sich selber. Wieso fällt es uns bei der Pflege so schwer, diese zu finanzieren? Wieso spielt es eine Rolle, ob ich im Spital (55 % Kantonsanteil), im Pflegeheim (0 %) oder zuhause (0 %) gepflegt werde? Bei den Betonkosten trägt der Kanton Pflegeheime ja auch mit.

Pflege-Versorgungsoffensive ist gefordert!