Unsere Kantonsverfassung sagt unter Paragraph 111 zu Gesundheit folgendes:
Der Kanton
….
2 Er führt medizinische Anstalten, beaufsichtigt die privaten Kliniken und koordiniert das Spitalwesen.
3 Kanton und Gemeinden stellen in Zusammenarbeit mit Privaten die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher. Die Gemeinden fördern die örtliche Haus- und Krankenpflege.
4 Der Kanton sorgt für die Ausbildung von Spitalpersonal, beteiligt sich an der medizinischen Lehre und ordnet die Ausübung der Heilberufe.
und im Spitalgesetz unter Paragraph 19
1 Der Landrat übt die Oberaufsicht über die Unternehmen aus.
Mit der Verselbständigung und der Fusion wollte man damals die drei Spitäler fit machen für den Wettbewerb. Während man also Schwerpunkte und tolle Strategien für den Gesundheitsmarkt entwickelte, musste die Medizin ja weiter funktionieren. Die Notfallstationen mussten alle aufnehmen, die da kamen und eigenartigerweise kamen Patienten und Patientinnen mit allen möglichen nicht vorhersehbaren Diagnosen. Grundsätzlich ist die Aufgabe der Politik, die Gewährleistung von medizinischen Leistungen für alle zu garantieren. Gute Medizin wäre das Ziel. Diese bedingt gute Arbeitsbedingungen für das Personal und natürlich gute Behandlungen für die Patienten. Die Einführung der Fallkostenpauschalen (nicht besonders hinterfragt in der Politik) hat nicht zu der Verbesserung der Medizin geführt. Vielleicht der Finanzen, aber nicht einmal das ist gesichert.
Morgen werden im Landrat diverse Vorstösse eingereicht, in fast jeder Tageszeitung sind der CEO und der VR-Präsident ein Thema. Ohne Ärztinnen und Pflegende ist aber jede Strategie nutzlos. Rasche Hilfe ist gefordert, denn nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative dürfte die Personalrekrutierung nicht einfacher werden. Es braucht also ein klares Bekenntnis der Politik. Ich danke allen, die in den kantonalen Kliniken auch weiterhin Tag für Tag gute Arbeit leisten.