Nun, jetzt kommt wohl nicht ganz das, was gewisse Menschen nun von mir erwarten. Sorry.
Da ich gerade wieder (wie jedes Jahr im Januar) die Lohnausweise für meine Mitarbeitende ausfüllen durfte, schaute ich wieder mal unter meiner Lieblingsseite www.bl.ch nach. Könnte ja sein, dass der Wirtschaftssturm schon digitale Spuren hinterlässt. http://www.baselland.ch/lohnmeldepflicht-htm.283284.0.html war die Antwort. Frau findet aber auch dies: http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/fkd/steuern/lohnmeldepflicht_arbeitgebende.pdf Immerhin ein Hinweis auf die Elektronische Lohnmeldung, die seit letztem Jahr auch Anschluss an den Kanton Baselland hat. Interessant ist ja, dass dieses Lohnausweiseinreichen im Rahmen der Generellen Ausgabenüberprüfung 2006 eingeführt wurde. Der erhoffte Mehrertrag blieb allerdings weit entfernt vom tatsächlichen. Man hatte 10 bis 20 Millionen errechnet, es war dann nur ca. 1 Mio., die aufgrund von Straf- und Nachsteuern erhoben werden konnten. Trotzdem blieb die Massnahme bestehen, mittlerweile haben sich offenbar alle daran gewöhnt.
Hilfreich wäre für kleine Buden wie meine, wenn, wie bei der Ausgleichskasse, die Lohnausweise im Online-Portal deklariert werden könnten. Auf die CD/DVD verzichte ich aus Kostengründen (wer hat heute noch CDs?). Bleibt nur Ausdrucken und ins Couvert stecken, denn eine Lohnsoftware lohnt sich für mich definitiv nicht. Da das Porto für grosse Couverts höher ist, habe ich Rahmen meiner persönlichen Sparmassnahmen die Blätter gefaltet (aber nur einmal).
Um doch noch zu einem aktuelle Thema zu kommen: das oben beschriebene Verfahren liesse sich ja auch für alle staatsnahen Betriebe und ihre Leitungsgremien angepasst anwenden. Wir können dies ja ins Entlastungspaket 2014 nehmen…
Die Kleinen packt man, die Grossen lässt man laufen #Honorare und Spesen