Die Geschichte begann mit der Ankündigung der Weggänge von Orthopäden am Kantonsspitalstandort Bruderholz. Die Aufregung war ziemlich gross, vor allem bei Patientinnen. Denn die Weggänge bedeuten auch, dass Teams mitgehen. Die Orthopädie ist zunehmend spezialisiert betreffend Gelenke. Es gibt Schulter-, Fuss-, Knie-, Hüft- und Rückenspezialisten und natürlich schon länger die Handchirurgie. Das hat mit der Zunahme des medizinischen Wissens zu tun, aber auch mit Effizienzsteigerung und Fallzahlen. Tue ich nur etwas, werde ich darin besser und schneller. Bei der Nachbehandlung ist es ähnlich, Therapie und Pflege können ihre Abläufe an die Operationen anpassen und bilden dann eben Teams.
Dann kommt der allseits beliebte Markt ins Spiel. Orthopädie bedeutet meist Wahleingriffe. Der Patient/die Patientin wartet auf die Operation und kann sich also aussuchen, von wem und wo sie sich operieren lassen will. Da setzt die Werbung an. Vor noch nicht allzu langer Zeit war medizinische Werbung per Gesetz untersagt. Ärzte durften nur ihre Ferienabwesenheiten bekannt geben, diese Inserate haben den bunten Werbungen der diversen Kliniken Platz gemacht. Es mangelt uns ganz sicher nicht an orthopädischen Angeboten. Es besteht allerdings die latente Gefahr, dass komplizierte Patienten gerne an die öffentlich-rechtlichen Spitäler verwiesen werden, da diese per Leistungsauftrag für die Grundversorgung zuständig sind. Das macht deren Aufgabe nicht eben leichter, da sich die Effizienzsteigerung nicht oder nur wenig auswirkt. Mehrere komplizierte sogenannte polymorbide Fälle haben eben nicht so viel gemeinsam wie viele einfache.
Wenn nun von den Medien gefordert wird, dass sich das Kantonsspital Baselland am Markt positionieren soll, ist dies aus mehreren Gründen der falsche Ansatz:
1. Das Kantonsspital Baselland und seine drei Standorte sind aus Steuermitteln finanziert worden. Nur weil sie verselbständigt sind, gehören sie noch lange nicht zu den börsenkotierten Unternehmen wie andere Spitäler und haben darum auch andere ökonomische Ziele zur verfolgen (Gewinn dürfen sie trotzdem machen)
2. Der Kanton bezahlt 55 % der Spitalkosten, zumindest einen Teil sollte er selber unter Kontrolle haben. Theoretisch hat er dies über die Genehmigung der Baserate. Wenn sich Krankenkasse und Spital aber (endlich) einigen, wird er dem aber meistens zustimmen.
3. Der Grundversorgungsauftrag ist ein absoluter. Der Staat muss sicher stellen, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner Zugang zu medizinischen Leistungen haben. Sollte eine Klinik schliessen (aus was für Gründen auch immer) müssen die Leistungen sofort weiter zur Verfügung stehen.
4. Ein Markt kann nur dort bestehen, wo beide Seiten über Angebot und Nachfrage entscheiden. Das mag bei Wahleingriffen so sein, hört aber im Notfall und auch bei seltenen Krankheiten ziemlich schnell auf. Wollen wir, dass nur noch dort geforscht und gelehrt wird, wo es sich „lohnt“?
5. Der Kanton hat für die Angestellten in den öffentlich-rechtlichen Anstalten zu sorgen, das heisst, gute Arbeitsbedingungen zu bieten. Viele Abgänge deuten auf schlechte Stimmung.
Das Kantonsspital hat für die Patientinnen und Patienten und ihre Krankheiten da zu sein. Die chronischen Krankheiten nehmen zu, die demographische Entwicklung ist auch klar. Das bedeutet, dass viele Menschen viele Jahre in Behandlung sind. Welche Spitäler werden sich darum bewerben? Oder werden wir in Zukunft unsere Krankheiten ausschreiben und Offerten einholen (inklusive Datenschutz natürlich)? Übrigens bestehe ich darauf, dass wenn wir eine Kantonalbank haben, wir auch ein Kantonsspital brauchen. Kontrolle braucht es bei beiden.