6 Jahre und 13,2 Millionen Franken später ist die Spitallandschaft BS/BL so, wie sie immer schon war: fragmentiert. Die Regierungen gaben heute in einer Medienmitteilung folgendes bekannt:
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft verzichten auf ein
gemeinsames Zentrum für Akutgeriatrie und Rehabilitation am Standort Bruderholz –
Einführung einer umfassenden Freizügigkeit zwischen Basel-Stadt und Basel-
LandschaftDas Bauprojekt „Schicht für Schicht“ für zwei Spital-Neubauten auf dem Bruderholz –
Neubau des Kantonsspitals Bruderholz (KSB) und Zentrum für Akutgeriatrie und Re-
habilitation beider Basel (ZAR) – wurde gestoppt. Aufgrund der neuen Regelungen zur
Spitalfinanzierung erachtet die Regierung des Kantons Basel-Landschaft die zu täti-
genden Investitionen als nicht tragbar. Das KSB soll wie bisher weitergeführt werden.
Der Verwaltungsrat des Felix Platter-Spitals kann nun seinerseits die Planung und Re-
alisierung eines Neubauprojekts in Angriff nehmen. Ferner soll im Sinne eines ge-
meinsamen Gesundheitsversorgungsraumes die umfassende Freizügigkeit zwischen
beiden Kantonen für deren Einwohnerinnen und Einwohner bis spätestens Anfang
2014 eingeführt werden. Schliesslich haben die Regierungen die Unterstützung des
Aufbaus eines Zentrums für Klinische Forschung CRC (Clinical Research Center CRC)
am Universitätsspital Basel beschlossen.Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft verzichtet auf den geprüften Neubau für das
Kantonsspital Bruderholz (KSB). Aufgrund der neuen Regelungen zur Spitalfinanzierung
werden die zu tätigenden Investitionen in diesem Ausmass als nicht tragbar erachtet. Die
Kosten gemäss Vorprojektierung beliefen sich für das Akutspital Bruderholz auf 543 Millio-
nen Franken und für das Zentrum für Akutgeriatrie und Rehabilitation (ZAR) auf 368 Millio-
nen, total demnach auf 911 Millionen Franken. Die Neuberechnung der zu tätigenden Inves-
titionen des Projekts „Neubau Bruderholz“ zeigt demnach ein Kostenvolumen, welches den
ursprünglich geplanten Kostenrahmen massiv überschreitet (Parlamentsvorlagen KSB und
GKZ/ZAR total 651 Mio. Franken / Kostenschätzung Neubauten Bruderholz nach Abschluss
des zweistufigen Wettbewerbverfahrens total 757 Millionen Franken). Mit Blick auf die neue
Spitalfinanzierung und der damit einhergehenden Überprüfung der Finanzierbarkeit hat die
Regierung des Kantons Basel-Landschaft daher das Bauprojekt „Schicht um Schicht“ ge-
stoppt.Das jetzt gestoppte Bauprojekt der Neubauten KSB und ZAR auf dem Bruderholz erforderte
bisher Projektierungskosten von insgesamt 13.2 Millionen Franken, wobei der Kanton Basel-
Landschaft einen Anteil von 10.6 Millionen, der Kanton Basel-Stadt von 2.6 Millionen Fran-
ken trägt.Neues Geriatrie-Kompetenzzentrum auf dem Areal des Felix Platter-Spitals
Betroffen von diesem Entscheid ist auch das gemeinsame Projekt „Zentrum für Akutgeriatrie
und Rehabilitation beider Basel“. Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-
Stadt waren im Juli 2008 zum Schluss gekommen, dass das gemeinsame Geriatrie-
Kompetenzzentrum auf dem Bruderholz zu verwirklichen sei. Dort sollten die bisherigen Ge-riatrie- und Rehabilitationsbetten des Felix Platter-Spitals und des Kantonsspitals Bruderholz
in einem Komplex zusammengezogen werden.Nachdem nun auch die Arbeiten für ein gemeinsames Zentrum für Akutgeriatrie und Rehabi-
litation gestoppt wurden, kann der Verwaltungsrat des Felix Platter-Spitals nun seinerseits
die Planung und Realisierung eines Neubauprojekts in Angriff nehmen. Eine rasche Planung
ist deshalb nötig, weil ein Ersatzbau für das Geriatriespital aufgrund von feuerpolizeilichen
Auflagen zügig in Angriff genommen werden muss. In die Planung des neuen Geriatriespitals
auf dem Areal des FPS wird betreffend Grösse und Bedarf die freie Spitalwahl und damit zu-
sammenhängend die Freizügigkeit zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-
Landschaft mitberücksichtigt.Gemeinsamer Gesundheitsversorgungsraum mit freier Spitalwahl
Im weiteren haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, im Sin-
ne eines gemeinsamen Gesundheitsversorgungsraumes, beschlossen, dass die Einwohne-
rinnen und Einwohner beider Kantone in den Genuss einer kompletten Freizügigkeit – im
Sinne der vom Bundesparlament beschlossenen freien Spitalwahl – in den beiden Kantonen
kommen sollen. Das hat zur Folge, dass für alle Einwohnerinnen und Einwohner beider Kan-
tone sämtliche Spitäler in Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die sich auf der Spitalliste be-
finden, ohne zusätzliche Kostenfolge zur Verfügung stehen. Es gilt der Preis, welcher am
entsprechenden Spital verhandelt wurde. Diese komplette Freizügigkeit soll bis spätestens 1.
Januar 2014 eingeführt werden.Überdies sollen mit den Nachbarkantonen Solothurn und Aargau im Hinblick auf eine Aus-
weitung der kompletten Freizügigkeit auf den Gesundheitsversorgungsraum Nordwest-
schweiz Gespräche aufgenommen werden. Bereits Ende 2010 haben die Kantone Basel-
Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn einen gemeinsamen Versorgungsbericht
präsentiert (Medienmitteilung vom 4.11.2010). Dies in der Folge des revidierten Krankenver-
sicherungsgesetzes, mit dem der eidgenössische Gesetzgeber den Kantonen den Auftrag
erteilt, ihre stationäre Versorgung in den Spitälern per 2012 leistungsorientiert und bedarfs-
gerecht zu planen, sowie die Spitalplanung untereinander zu koordinieren.Zentrum für Klinische Forschung am Universitätsspital Basel
Schliesslich haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft be-
schlossen, die Gründung eines Zentrums für Klinische Forschung CRC (Clinical Research
Center CRC) am Universitätsspital Basel (USB) zu unterstützen und zu gleichen Teilen zu
finanzieren. Dieser Beschluss basiert auf dem Bericht „Gemeinsame Strategie ab 2010 und
Massnahmenplan der Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie
Handelskammer beider Basel für eine klinische Forschung und Wachstum im Bereich Life
Sciences in der Region Basel“. Hauptfokus dieses Berichts, den die Kantone Basel-Stadt
und Basel-Landschaft gemeinsam mit der Handelskammer beider Basel im Juni 2011 verab-
schiedet haben, liegt auf der Stärkung der klinischen Forschung in der Region Nordwest-
schweiz.Die herausragende wirtschaftliche Bedeutung der Life-Sciences-Industrie für die Region
äussert sich unter anderem in mehr als 26’000 zum grössten Teil hoch qualifizierten Arbeits-plätzen und einem Beitrag an der regionalen Bruttowertschöpfung von rund 24 Prozent (BAK
Basel 2009). Es liegt demnach im Interesse des Wirtschaftsstandortes Basel, dass das
überdurchschnittliche Wertschöpfungspotential der Life-Sciences-Industrie über die nächsten
Jahre und Jahrzehnte gezielt weiterentwickelt wird.Für eine nationale und internationale Positionierung des Life-Sciences-Standortes Basel ist
nebst der Grundlagenforschung eine exzellente patientenorientierte klinische Forschung
zentral. Diese umfasst insbesondere Studien an gesunden Freiwilligen oder Patienten, ent-
weder im Zusammenhang mit der Entwicklung von Medikamenten, von Behandlungsmetho-
den (Clinical Trials) oder der Erforschung anderer klinisch relevanter Fragestellung. Im Be-
reich der klinischen Forschung muss demnach insbesondere dem Umstand Rechnung ge-
tragen werden, dass die Forschenden, um im weltweiten Wettbewerb bestehen zu können,
auf eine grosse Anzahl Patientinnen und Patienten angewiesen sind. Diese Patientenzahl
kann nur dann erreicht werden, wenn möglichst viele Spitäler der Nordwestschweiz bei For-
schungsprojekten mitarbeiten.Aus diesen Gründen wurde nun beschlossen, in der Region Basel eine bewusste Konzep-
tualisierung, Stärkung und Gliederung der klinischen Forschung zu etablieren. Dazu soll ein
Zentrum für Klinische Forschung (Clinical Research Center CRC) am USB geschaffen wer-
den, womit auch die Clinical Trial Units (CTC) am USB gestärkt werden.
Es ist eine ungenutzte Chance. Dass dafür 2014 (!) alle PatientInnen und Patienten frei über die Kantonsgrenze BS/BL zirkulieren dürfen, ist ja nur ein schwacher Trost für eine wirklich eigenartige Spitalplanung. Umso mehr, als mit der Spitalfinanzierung Investoren für die Spitäler hätten gesucht werden können und damit das Argument „zu teuer“ wegfällt.