sind Frauen mit einer Ausbildung, die zum Wohle der Kinder und ihrer Mütter (und auch Väter) tätig sind. Wie so vieles im Kanton Baselland sind auch Mütterberaterinnen von den Gemeinden angestellt. Mit den in unserem Kanton üblichen Differenzen. In einer Interpellation fragte ich den Regierungsrat, was als qualifiziertes Personal gelte. Antwort: Jede kommunale Behörde kann das selber festlegen. Ist bei anderen Berufen wie z.B. Kaminfeger aber nicht so, oder? Ein Satz ist mir ganz besonders aufgefallen: „Dem Kanton ist wichtig, dass die Gemeinden sich nicht in ihrer Autonomie verletzt fühlen (bzw. verletzt werden).“ Dieselbe Diskussion hatten wir auch bei der Pflegefinanzierung und den kantonalen Spitexdiensten. Ist das Autonomiegefühl der Gemeinde höher zu gewichten als die Gesundheit? Im Kanton Baselland darf man deutlich ja sagen. Immerhin wäre das jetzt geklärt!
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